Testen Sie hier ob Ihre Webseite auf Google Fonts zugreift und möglicherweise nicht DSGVO Konform ist.
Am 20.01.2022 urteilte das LG München, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts nicht mit der DSGVO im Einklang steht. Anstelle dieser Einbindung über einen externen Link, bei dem unter anderem die IP-Adresse des Webseiten-Besuchers an Google übermittelt wird, sollte eine Statische Einbindung gewählt werden. Dabei liegen die Schriften-Dateien dann DSGVO-Konform auf Ihrem Webserver.